Abschleppservice um Falschparker abschleppen zu lassen in St.Gallen Ostschweiz

Wir sind nicht nur ein etablierter Abschleppdienst für Pannen- und Unfallhilfe sowie Fahrzeugtransporte jeder Art. Wir sind auch Ihr kompetenter Partner bei falsch parkierten Fahrzeugen. Denn Falschparker abschleppen zu lassen ist mit uns kein Problem mehr. Wir entfernen das Fahrzeug von Ihrem Privatgrund – und zwar kostenlos für den Auftraggeber (mit Zession)! Dafür verfügen wir über eine eigene Inkasso- und Rechtsstelle.

Ist Ihnen das auch schon passiert?

Das sind ein paar Beispiele, die uns als Abschleppfirma jeden Tag begegnen, wenn wir Falschparker abschleppen. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um Privatgrund. Deshalb kann die Polizei Ihnen hierbei meist nicht weiterhelfen. Beauftragen Sie dagegen eine Abschleppfirma, berechnen diese Ihnen oft hohe Summen für das Abschleppen, obwohl Sie keinen Fehler gemacht haben. Dieses Geld von dem Falschparker wiederzuerlangen bleibt dann an Ihnen hängen. Wir machen es deshalb anders: Lassen Sie uns Falschparker abschleppen, rechnen wir die Kosten dafür direkt mit dem Besitzer ab, der sein Fahrzeug falsch abgestellt hat. 

Wir erklären die rechtliche Lage:

So gehen Sie am besten vor:

Sie haben noch Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 

Zitat aus dem Factsheet der Kantons- und Stadtpolizei Zürich:

„Es gibt Abschleppunternehmen, die sich die Forderung gegenüber dem Falschparker abtreten lassen und dem Auftraggeber versprechen, dass für ihn keine Kosten anfallen. Eine solche sogenannte Zession des Schadenersatzanspruchs ist zulässig. Das Abschleppunternehmen kann dann die Kosten beim Falschparker selber einfordern.“

Wir sind 24h einsatzbereit!

Für Sie als Auftraggeber GRATIS! Gebühren werden gem. Art. 164 OR, per Zession direkt vom Falschparker eingefordert.