Abschleppservice um Falschparker abschleppen zu lassen in St.Gallen Ostschweiz
Wir sind nicht nur ein etablierter Abschleppdienst für Pannen- und Unfallhilfe sowie Fahrzeugtransporte jeder Art. Wir sind auch Ihr kompetenter Partner bei falsch parkierten Fahrzeugen. Denn Falschparker abschleppen zu lassen ist mit uns kein Problem mehr. Wir entfernen das Fahrzeug von Ihrem Privatgrund – und zwar kostenlos für den Auftraggeber (mit Zession)! Dafür verfügen wir über eine eigene Inkasso- und Rechtsstelle.
Ist Ihnen das auch schon passiert?
- Zu Beginn des Arbeitstags können Ihre Mitarbeiter nicht auf den Stellplätzen parkieren, die für sie reserviert sind, da diese von einem fremden Fahrzeug blockiert werden.
- Sie kommen nach einem langen Tag nicht in Ihre Einfahrt oder Ihr gemieteter Parkplatz wird von einem fremden Fahrzeug genutzt, sodass Sie hier nicht parkieren können.
- Die Arbeit auf Ihrer Baustelle steht still oder verzögert sich, weil ein falsch abgestelltes Fahrzeug den Bauablauf behindert.
- Schon seit Tagen behindert ein Fahrzeug auf dem Allgemeinteil Ihrer Liegenschaft die Durchfahrt oder macht ein Vorbeifahren unmöglich.
- Die Feuerpolizei verhängt Ihnen eine Strafe, weil ein fremdes Fahrzeug Ihre Feuerwehr-Zufahrt blockiert.
Das sind ein paar Beispiele, die uns als Abschleppfirma jeden Tag begegnen, wenn wir Falschparker abschleppen. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um Privatgrund. Deshalb kann die Polizei Ihnen hierbei meist nicht weiterhelfen. Beauftragen Sie dagegen eine Abschleppfirma, berechnen diese Ihnen oft hohe Summen für das Abschleppen, obwohl Sie keinen Fehler gemacht haben. Dieses Geld von dem Falschparker wiederzuerlangen bleibt dann an Ihnen hängen. Wir machen es deshalb anders: Lassen Sie uns Falschparker abschleppen, rechnen wir die Kosten dafür direkt mit dem Besitzer ab, der sein Fahrzeug falsch abgestellt hat.
Wir erklären die rechtliche Lage:
- Privateigentum sind alle nicht öffentlich bezeichneten Parkplätze (weiss oder blau).
- Auf Ihrem Parkplatz, den Sie gemietet haben, steht ein fremdes Fahrzeug oder dieses blockiert Ihre Einfahrt, wenn Sie am Abend nach Hause kommen.
- Hierbei handelt es sich um eine Übertretung. Dies ist Aneignung fremden Eigentums und kann daher kostenlos bei dem nächsten Polizeiposten strafrechtlich mit einer Anzeige geahndet werden.
- Allerdings kann die Polizei Ihr Problem nicht lösen, da sie auf Privatgrund keine Falschparker abschleppen lässt.
- Als Inhaber, Besitzer oder Mieter des Parkplatzes dürfen Sie das falsch geparkte Fahrzeug sofort entfernen lassen.
- Auch als Platzwart, Hauswart, Sicherheitsdienst oder Verwaltung haben Sie das Recht, auf Ihrem Areal Falschparker sofort abschleppen zu lassen.
- Es gibt aber eine Ausnahme: Ist gut sichtbar in oder am Fahrzeug eine Telefonnummer als Kontakt angebracht, kontaktieren Sie diese zuerst. Fordern Sie, dass das Fahrzeug sofort weggefahren wird.
- Allein durch das falsche Abstellen des Fahrzeugs entsteht bereits ein sog. fiktiver Vertrag zwischen Ihnen (dem Berechtigten) und dem Falschparker (dem Unberechtigten). Aus diesem fiktiven Vertrag entsteht ein Forderungsrecht für den Berechtigten.
- Die rechtliche Lage besagt hier, dass es nicht die Aufgabe des Berechtgten ist, den Unberechtigten ausfindig zu machen, um Ihn zu bitten, den Stellplatz zu räumen. Stattdessen ist es die Pflicht des Unberechtigten, den Berechtigten bereits VOR dem Parkieren zu ermitteln und um Erlaubnis zu bitten. Sie sind daher nicht verpflichtet, die Person ausfindig zu machen, sondern können den Falschparker abschleppen lassen.
So gehen Sie am besten vor:
- Fotografieren Sie zuerst die Situation. Schiessen Sie dafür mindestens zwei Fotos des Fahrzeugs inklusive dees Kennzeichens mit Ihrem Handy. Bitte machen Sie ein Bild von vorne und eines von hinten.
- Senden Sie die Fotos mit einer Standortangabe via Whatsapp, Viber oder MMS an 079 243 24 24 oder per E-Mail an info@adz.ag.
- Sobald wir Ihren Auftrag erhalten haben, senden wir einen unserer Patrouilleure aus.
- Informieren Sie uns bitte unverzüglich durch einen Anruf, sobald der Besitzer sein Fahrzeug in der Zwischenzeit entfernt hat.
- Sobald wir eintreffen, entfernen wir das Fahrzeug vor Ort fachgerecht und ohne Schäden mit einem Tow-Lifter. Dann wird der Falschparker abgeschleppt und zu einem unserer Sammelplätze gebracht.
- Weiterhin melden wir den Abschleppvorgang der Polizei.
- Wenn der Falschparker sein Fahrzeug bei der Rückkehr nicht auffinden kann, wird er bei der Polizei den neuen Standort seines Fahrzeugs erfahren.
- Anschliessend kann der Besitzer sein Fahrzeug jeder Zeit bei uns abholen.
- Aus Gründen des Datenschutzes können wir dem Auftraggeber die Identität des Falschparkers nicht bekanntgeben.
Sie haben noch Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Zitat aus dem Factsheet der Kantons- und Stadtpolizei Zürich:
„Es gibt Abschleppunternehmen, die sich die Forderung gegenüber dem Falschparker abtreten lassen und dem Auftraggeber versprechen, dass für ihn keine Kosten anfallen. Eine solche sogenannte Zession des Schadenersatzanspruchs ist zulässig. Das Abschleppunternehmen kann dann die Kosten beim Falschparker selber einfordern.“