Behindertenausweis und Parkberechtigung
Damit Sie einen genauen Überblick über den Sachverhalt bekommen, geht es mit den fundamentalen Aspekten los. Wir betrachten den Behindertenausweis. Dieser berechtigt in der Schweiz und anderen EU-Staaten zum Parken auf den prädestinierten Parkplätzen, die mit einem Rollstuhlsymbol markiert sind. Ein Behindertenausweis ist grundsätzlich EU-weit gültig, wobei die Geltungsbereiche über die EU-Grenzen hinweg reichen.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Diese sind jedoch zugunsten von Behinderten ausgelegt. So dürfen beispielsweise Menschen mit einem Behindertenausweis die Parkdauer auf öffentlichen Parkplätzen überschreiten. Die Überziehung ist ebenfalls bei gebührenpflichtigen Parkplätzen gesetzlich gewährleistet. Diese Regelungen gelten in der Regel nicht für Parkhäuser, wobei es in der eigenen Verantwortung liegt, sich vor Ort zu erkundigen.
Wieso das Falschparken auf einen Behindertenparkplatz ein erhebliches Problem darstellt
Die Parkplätze sind häufig leer, so scheint es zumindest. Genau aus diesem Grund kommen einige Falschparker in Versuchung, den Parkplatz nur für einige Minuten zu benutzen. Wenn jedoch in diesem Zeitraum ein Beeinträchtigter auf den Parkplatz angewiesen ist, so stellt dies für den Betroffenen ein immenses Hindernis dar. Falschparken auf einem Behindertenparkplatz sorgt dafür, dass Menschen mit Gehbehinderung nicht an ihr Ziel kommen.
Selbst wenn es den Personen mit Gehbehinderung möglich ist, sich von einem weiter entfernten Parkplatz zu ihrem Ziel zu bewegen, kann dies Probleme darstellen. Beispielsweise ist es einem Rollstuhlfahrer zwar unter Umständen möglich, eine weitere Distanz zurückzulegen, es fehlen aber die freien Flächen um den Parkplatz herum. Sieht sich also eine gehbehinderte Person mit Gehhilfe jeglicher Art gezwungen, auf einem normalen Parkplatz zu parkieren, entstehen Probleme dabei, aus dem Fahrzeug auszusteigen oder wieder hineinzugelangen. Daher ist es ebenfalls ein Problem, wenn durch Falschparken auf einem Behindertenparkplatz lediglich die gekennzeichneten Freiräume blockiert werden.
Folgen von Falschparken auf einem Behindertenparkplatz
Die Folgen fürs Falschparken auf einem Behindertenparkplatz sind unterschiedlich. Bei einer Parkdauer von bis zu 60 Minuten wird ein Bussgeld von 120 Franken in Rechnung gestellt. Alles, was darüber hinaus geht, mündet in einem Strafverfahren. Zudem laufen Sie stets Gefahr, dass Ihr Fahrzeug dort abgeschleppt wird. Falschparken auf einem Behindertenparkplatz lohnt sich keinesfalls.
Fazit
Das Falschparken auf einem Behindertenparkplatz ist ausnahmslos falsch und es gibt auch keine Gründe, die ein kurzzeitiges Parken auf einem Behindertenplatz ohne Ausweis rechtfertigen. Aus Respekt gegenüber Menschen mit Behinderung ist es wichtig das Falschparken auf einem Behindertenparkplatz konsequent zu vermeiden. Dazu gehört ebenfalls, dass Ladenbesitzer dafür sorgen, diese Parkplätze freizuhalten.
Sie sind Inhaber eines Parkplatzes und sehen, dass ein Fahrzeug den vorgegebenen Behindertenparkplatz blockiert? Rufen Sie den Abschleppdienst Zürich und lassen Sie das Fahrzeug entfernen.