PRIVATPARKPLATZ RICHTIG KENNZEICHNEN

Wer einen privaten Parkplatz sein Eigen nennt, kennt das Problem: Ein Falschparker blockiert diesen. Das ist nicht nur nervig, sondern dessen Entfernung kostet unter Umständen viel Zeit und Geld – gerade, wenn der eigentliche Besitzer dann selbst mühsam einen Parkplatz suchen muss. Die Lösung: Abschleppen. Besser wäre es doch, die Falschparker gleich von dem privaten Stellplatz fernzuhalten. Am besten funktioniert dies, indem Sie Ihre Privatparkplatz richtig kennzeichnen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

DIE UNTERSCHIEDLICHEN PARKPLATZKENNZEICHNUNGEN IN DER SCHWEIZ

Dabei gibt es die blaue Zone. Hier dürfen Sie Montag bis Samstag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr mit einer Parkscheibe eine Stunde lang Parken. Stellen Sie dafür die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde. An Sonn- und Feiertag dürfen Sie hier zwischen 19 Uhr und 7 Uhr, also über die Nacht, parken.

Weiterhin gibt es die gelbe Zone. Hier werden bereits Privatparkplätze richtig gekennzeichnet. Denn bei gelben Parkzonen handelt es sich um Bereiche, die für Privatpersonen oder Firmen reserviert sind. Hier dürfen Sie nur parken, wenn Sie beispielsweise ein Kunde des Unternehmens sind.

Zuletzt gibt es noch die weisse Zone. Hier dürfen Sie parken, solange sie wollen – allerdings gegen eine Gebühr. Zahlen Sie an dem nahegelegenen Parkscheinautomaten die Parkkosten. Hierfür könnten Sie die Parkplatznummer benötigen, falls die Stellplätze nummeriert sind. Merken Sie sich also, auf welcher Nummer Ihr Fahrzeug parkiert.

MUSS MAN EINEN PRIVATPARKPLATZ RICHTIG KENNZEICHNEN?

Nein, grundsätzlich ist niemand verpflichtet, seinen Parkplatz überhaupt zu kennzeichnen. Wenn Sie Ihren Privatparkplatz nicht richtig kennzeichnen, können Sie jedoch keine Ansprüche gegen Falschparker geltend machen. Das bedeutet, Sie dürfen einen fremden Wagen nicht abschleppen lassen oder die Polizei wegen Parken auf Privatgrund rufen. Das Recht auf den Schutz eines Stellplatzes haben Sie nur, wenn Sie den Privatparkplatz richtig kennzeichnen.

WIE MUSS ICH DEN PRIVATPARKPLATZ RICHTIG KENNZEICHNEN?

Wer Sein Auto auf Ihrem Parkplatz oder vor Ihrer Einfahrt abstellt, sollte sehen können, dass es sich dabei um Privatgrund handelt. Deshalb müssen Sie den Privatparkplatz richtig kennzeichnen. Dies gewährleiten Sie am besten mit einem gut sichtbaren Schild mit der Aufschrift „Privatparkplatz – Parkieren Verboten“. Zudem ist ein Warnschild sinnvoll, dass davor warnt, falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Doch sollten Sie nicht nur ihren Privatparkplatz richtig kennzeichnen, sondern auch Ihre Einfahrt. Dort ist ein Schild mit der Aufschrift „Einfahrt freihalten“ sinnvoll.

WAS TUN, WENN EIN FALSCHPARKER AUF DEM PRIVATPARKPLATZ STEHT TROTZ RICHTIGER KENNZEICHNUNG?

Abschleppen lassen können Sie einen Falschparker immer. Allerdings ist dieser nur zur Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn das Abschleppen verhältnismässig war. Das bedeutet, wenn für Sie dadurch ein Schaden entsteht. Haben Sie beispielsweise ein Ladengeschäft und ein Wagen steht trotz Parkverbot ausserhalb der Öffnungszeiten auf Ihrem Kundenparkplatz? Solange Sie diesen speziellen Parkplatz aber gerade nicht benötigen, entsteht hier kein offizieller Schaden für Sie. Lassen Sie den Parksünder abschleppen, werden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Bei vorhandenem Verbot rufen Sie besser die Polizei, damit der Parksünder einen Strafzettel erhält. Sie können Plätze aber auch mit einem Pflock oder einer Kette sichern.

Anders sieht es aus, wenn der Wagen auf Ihrem Privatparkplatz steht oder ihre Einfahrt blockiert. Voraussetzung hier ist aber, dass Sie zuvor Ihre Privatparkplatz richtig kennzeichnen. Können Sie das eigene Auto wegen des Parksünders nicht auf Ihrem Parkplatz abstellen oder nicht aus der Einfahrt herausfahren, dokumentieren Sie dies mit Bildern. Danach versuchen Sie den Fahrzeughalter zu informieren und ihn zu bitten, den Wagen wegzufahren. Klappt das nicht, lassen Sie das Auto abschleppen – am besten durch den Abschleppdienst Zürich. Für Sie entstehen so keine Kosten: Die Rechnung für das Abschleppen geht direkt an den Falschparker und Sie laufen nicht Gefahr, auf der Rechnung sitzen zu bleiben und die Kosten tragen zu müssen.

FAZIT: VON ANFANG AN PRIVATPARKPLATZ RICHTIG KENNZEICHNEN

Kennzeichnen Sie Ihren Privatparkplatz von Anfang an richtig. Viele potenzielle Parksünder lassen sich von der Kennzeichnung vom Falschparken auf Ihrem Platz abhalten. Wenn es doch einmal passieren sollte, rufen Sie den gleich den Abschleppdienst Zürich an, damit der Wagen entfernt werden kann. Damit Sie die Nummer im richtigen Moment auch zur Hand haben, speichern Sie am besten die Nummer vom Abschleppdienst Zürich unter Ihren Kontakten ab.

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